Windpocken - Information gem. §34 Infektionsschutzgesetz
Personen, die an Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die Schule nicht besuchen bzw. nicht dort tätig sein, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Die Wiederzulassung in die Schule ist in der Regel eine Woche nach Beginn einer unkomplizierten Erkrankung möglich.
Auch die symptomlosen Kontaktpersonen zu den Erkrankten und zu den Erkrankungsverdächtigen in der Wohngemeinschaft/Familie dürfen erst nach Überprüfung des aktuellen Immunstatus in der Schule arbeiten oder betreut werden.
Sollte nach aktuellem Immunstatus kein ausreichender Schutz vor Windpocken bestehen, z.B. keine Impfung vorliegen, kann ein Ausschluss von der Schule über 16 Tage die Folge sein
Information: Schulbuchausleihe
Familien mit einem geringen Einkommen werden bei der Schulbuchausleihe von den Kosten der Anschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften völlig befreit. Alle anderen Eltern können durch die freiwillige Teilnahme am Schulbuchausleihsystem gegen Entgelt bis zu zwei Drittel der Anschaffungskosten für Schulbücher sparen. Die Bestellung der Bücher erfolgt über die Internetplattform www.LMF-online.rlp.de. Dort können Eltern die individuelle Schulbuchliste ihres Kindes einsehen und anschließend auf Grundlage dieser Schulbuchliste ihr Kind zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr anmelden und Bücher bestellen. An der Schulbuchausleihe teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien und Kollegs, Realschulen plus und Fachoberschulen, Beruflichen Gymnasien, Berufsfachschulen, dreijährigen Berufsfachschulen, höheren Berufsfachschulen und Berufsoberschulen.
Beschwerden wegen Problemen mit dem Bus nimmt die Kreisverwaltung, Herr
Schray, entgegen, oder wenden Sie sich direkt an Rhein Pfalz Bus.
Bitte nennen Sie Tag und Uhrzeit, damit die entsprechende Fahrt zugeordnet werden kann: Kreisverwaltung Alzey-Worms Ref. 22 - Öffentliches Verkehrswesen
Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey Telefon: +49 (6731) 408-3061 Telefax +49 (6731)
408-84444
Schülerbeförderung Schulbus- unvorhersehbarer Ausfall bei Betriebs-störungen o.ä.
Vor dem Unterricht: wenn der Bus nicht kommt, gehen die Schüler nach 15 Minuten Wartezeit nach Hause oder die Eltern bringen das /die Kinder zur Schule.
nach dem Unterricht:
Mitunter kann es vorkommen, dass der Schulbus nicht rechtzeitig fährt. Nach einer angemessenen Wartezeit von ca. 15 Minuten nimmt die Schule mit dem Busunternehmen Rücksprache auf. In der Regel wird ein Ersatzbus geschickt, das kann aber bei einer Anfahrt von Worms aus bis zu einer halben Stunde dauern. Die Buskinder werden in dieser Zeit von der Lehrkraft beaufsichtigt.
Wir bitten die Eltern, nach einer angemessenen Wartezeit selbst aktiv zu werden, und ihr Kind von der Schule abzuholen, andernfalls so lange zu warten, bis der Bus kommt.
Falls der Bus ganz ausfällt, werden die Eltern von der Schule benachrichtigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass das bei der Vielzahl der Kinder eine gewisse Zeit dauern kann.
Bei Problemen oder Beschwerden zur Busbeförderung können Sie den Erfassungsbogen des
LandesElternBeirats LEB nutzen, hier klicken....
Schulbesuch bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen
Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z. B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden Sie als Eltern, ob der Schulbesuch zumutbar ist.
Fällt der gesamte Unterricht für Schüler/innen aus, so versuchen wir, Sie nach Möglichkeit rechtzeitig darüber zu unterrichten. Gem. Schulgesetz entscheidet die Schulleitung in eigener Verantwortung. Die Grundsätze regelt die Schulleitung im Benehmen mit dem Schulelternbeirat. (vgl. § 19 Abs. 5 Grundschulordnung)
Hitzefrei
„Unterrichtsausfall bei unerwarteten Witterungsbedingungen, z.B. bei großer Hitze („Hitzefrei“)
"Die Ganztagsschule entscheidet in eigener Zuständigkeit über Modalitäten von „Hitzefrei“. Ob hohe Temperaturen gegen die Fortsetzung des Unterrichtsbetriebs oder die Durchführung von Veranstaltungen der Ganztagsschule sprechen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Maßgeblich ist die individuelle Situation am Standort, unter Umständen in einzelnen Klassen oder Fachräumen. Dies könnte bedeuten, dass eine Klasse oder Gruppe evtl. früher nach Hause geht als andere Klassen/Gruppen. Die Regelung ergibt sich aus dem Rundschreiben des MBK vom 27.02.1992, Gemeinsames Amtsblatt, Seite 207.
Kommt die Schulleiterin oder der Schulleiter zum Ergebnis, dass der Unterricht vorzeitig beendet werden muss, ist die Aufsicht bis zur Abfahrt des Schulbusses oder bis zur nächsten Gelegenheit der Heimkehr (also bis zu dem mit den Eltern vereinbarten Zeitpunkt) zu gewährleisten. In den Grundschulen werden zum Thema vorzeitiger Schulschluss zu Beginn eines Schuljahres schriftliche Vereinbarungen mit den Eltern getroffen.“
Seebachschule: Für alle Kinder, die nicht in der Betreuung oder Ganztagsschule sind, bestätigen die Eltern zu Anfang des Schuljahres, ob ihr Kind entlassen werden darf.
Für die Ganztagskinder gilt, dass die Eltern bei vorzeitigem Unterrichtsschluss auf der Schulhomepage aktuell um ca. 10.15 informiert werden. Sie
können bis um 12 Uhr bei der Ganztagskoordinatorin, Frau Gruber, ihr Kind entsprechend vorzeitig telefonisch abmelden. Alle Kinder essen zu Mittag und können dann persönlich abgeholt
werden.
Beratungen
Jugendamt Alzey
An der Hexenbleiche 34
55221 Alzey
Frau Schmidt: 06731/4085641
Schulpsychologisches Beratungszentrum
Herr Tobias Hartmüller
Robert-Bosch-Str. 6
67292 Kirchheimbolanden
Telefon: 06352/4110
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Frau Ines Klag
Le Quartier-Hornbach 19
67402 Neustadt a. d. Weinstraße
Telefon: 06321/992362
Diakonisches Werk Worms-Alzey
Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendberatung
Schloßgasse 14
55232 Alzey
Telefon: 06731/95030
Kinderneurologisches Zentrum Mainz
Hartmühlenweg 2-4
55122 Mainz
Telefon: 06131/378-111
Fax: 06131/378-222
e-mai: info@kinzmainz.de